Ratgeber

Was Sie bei einem Unfallschaden beachten müssen

Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall:

√ Freie Auswahl der Werkstatt Ihres Vertrauens für die Reparatur

√ Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen zur Schadensumfangfeststellung

√ Mietwagen oder alternative Nutzungsausfallentschädigung

√ Im Falle eines Totalschadens besteht eine Wahlmöglichkeit: Reparatur des Fahrzeugs, falls die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht um 30% übersteigen ‚

oder

√ Verzicht auf Reparatur mit Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzügl. des Fahrzeugrestwertes

√ Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen (Kosten hierfür trägt grundsätzlich die Versicherung des Schädigers)

√ Erleichterung der Zahlungsabwicklung durch die Formulare: „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung“ und/oder „Sicherungsabtretung“

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder unseren Fachbetrieb.