Ratgeber
Was Sie bei einem Unfallschaden beachten müssen
Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall:
√ Freie Auswahl der Werkstatt Ihres Vertrauens für die Reparatur
√ Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen zur Schadensumfangfeststellung
√ Mietwagen oder alternative Nutzungsausfallentschädigung
√ Im Falle eines Totalschadens besteht eine Wahlmöglichkeit: Reparatur des Fahrzeugs, falls die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht um 30% übersteigen ‚
oder
√ Verzicht auf Reparatur mit Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzügl. des Fahrzeugrestwertes
√ Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen (Kosten hierfür trägt grundsätzlich die Versicherung des Schädigers)
√ Erleichterung der Zahlungsabwicklung durch die Formulare: „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung“ und/oder „Sicherungsabtretung“
Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder unseren Fachbetrieb.