Ratgeber

Was Sie bei einem Unfallschaden beachten müssen

Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall:

 Freie Auswahl der Werkstatt Ihres Vertrauens für die Reparatur

Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen zur Schadensumfangfeststellung

Mietwagen oder alternative Nutzungsausfallentschädigung

Im Falle eines Totalschadens besteht eine Wahlmöglichkeit: Reparatur des Fahrzeugs, falls die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht um 30% übersteigen ‚

oder

Verzicht auf Reparatur mit Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzügl. des Fahrzeugrestwertes

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen (Kosten hierfür trägt grundsätzlich die Versicherung des Schädigers)

Erleichterung der Zahlungsabwicklung durch die Formulare: „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung“ und/oder „Sicherungsabtretung“

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder unseren Fachbetrieb.